Der an Frau ---- ----- --------, zuletzt wohnhaft gewesen ---------- ---- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 04.04.2023 (Aktenzeichen: 57-15/100881/72) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme-/Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48,50 Sozialgesetzbuch Zehntes…