Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ----- -------- ---------- ------- ---- ----- ---------- unter Aktenzeichen  33-1.02/MH-OR5252 am 06.04.23 erlassene Gebührenbescheid  kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Die Ordnungsverfügung – Entziehung der Fahrerlaubnis (Aberkennung des Rechts Gebrauch von Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis zu machen) kann ----- -------- ----------- ---- ------ -------- -- ----- -------- -- --- ----, unter Aktenzeichen 33-1.16/1310 nicht zugestellt werden, da der Betroffene keinen festen Wohnsitz in Mülheim an der Ruhr besitzt, sich jedoch hier aufhalten soll und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte…

Öffentliche Zustellung des Rückforderungsbescheides vom 02.05.2023 gem. § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch)

Der an ---- ----- --------- ------- -------- ------- -- -------------- -- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 02.05.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 123015/08) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch)wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei dem…

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ---------------------------------------- ---------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006388302/44 am 03.05.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 03.05.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land…

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ----------------------------------- ---------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/006389472/107 am 04.05.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 04.05.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für…

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen -------------------------------------- ------- --------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006392710/44 am 04.05.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 04.05.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das…

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------- ----------------- --------------------------- ----------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/006393569/77 am 05.05.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 05.05.2023 wird hiermit nach § 10 des…

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ---------------------------------------- ----------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/005296824/64 am 24.02.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 24.02.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das…

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ----------------------------------- ---------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/006389271/311 am 05.05.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 05.05.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für…

Öffentliche Zustellung der Ordnungsverfügung

Die an nachstehend aufgeführten Empfänger gerichtete Ordnungsverfügung kann nicht zugestellt werden, da sich der Wohnsitz des Empfänger in der Republik Mazedonien befindet:

Name: ---- ------------    

Geburtsdatum/-ort: ---------- -- ---------

Letzte bekannte Anschrift: ---------------- -- ----- ----------