Der gegen Herrn ------ ------ ------------ ------- ---- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.11/MH-FB1987 am 20.04.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf…