Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 16.06.2023

Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 16.06.2023

Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sitzung am 15.06.2023 aufgrund der §§ 2 und 6 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) vom 24. November 1992 (GV. NRW. S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2015 (GV.NRW. S. 886), des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) vom 14. Juli 1994 (GV. NRW…

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen Peter Bachmann, Kampstraße 60, 45468 Mülheim an der Ruhr, unter dem Aktenzeichen 32-3/009003040/324 am 16.06.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 16.06.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der…

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen Ashraf Ahmed, Buchenhöhe 8A, 50169 Kerpen, unter dem Aktenzeichen 32-3/006396401/44 am 19.06.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 19.06.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als…

Rechtswahrungsanzeige

Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an Kenny Olayimka, geb. am 01.01.1987, gerichtete Überleitungsanzeige vom 14.04.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstraße 12, 45468 Mülheim an…

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen Vasilica Hatanescu, Zum Schulhof 6, 47053 Duisburg, unter dem Aktenzeichen 32-3/005298872/311 am 09.06.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 09.06.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid…

Öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sitzung am 02.06.2023 die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 einstimmig beschlossen. Die Vorschlagsliste liegt in der Zeit vom 03.07.2023 bis 07.07.2023 während der Dienststunden in der Bürgeragentur, Schollenstraße 2, 45468 Mülheim an der Ruhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 27 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) spätestens bis zum 14.07.2023 beim Kommunalen Sozialen Dienst/…

Öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 15.06.2023 der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 einstimmig zugestimmt. Die Vorschlagsliste liegt in der Zeit vom 03.07.2023 bis 07.07.2023 von 8 Uhr bis 16 Uhr im Rats- und Rechtsamt, Rathaus, Am Rathaus 1, Eingang am Rathausturm, Zimmer B.111, zur Einsicht öffentlich aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) spätestens bis zum 14.07.2023 beim Rats- und Rechtsamt schriftlich oder mündlich zur Niederschrift mit der Begründung Einspruch…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen Herrn Neville Tanwie Akenji, Moritzstraße 126, 45476 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen  33-1.11/MH-CT740 am 30.06.2023 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2…

Öffentliche Zustellung einer Anhörung

Das Anhörungsschreiben kann Carsten Finke, Kreftenscheerstraße 3, 45472 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.6/853 nicht zugestellt werden, da der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist, nach unbekannt verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.

Das Anhörungsschreiben 20.06.2023 wird hiermit gemäß § 1 LZG NRW in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich…

Öffentliche Zustellung einer Anordnung mit Gebührenbescheid

Die gegen Christian Rath, zuletzt wohnhaft Oberhausener Str. 114, 45476 Mülheim an der Ruhr am 20.06.2023 unter Aktenzeichen 33-1.18/1642 ergangene Anordnung mit gleichzeitig erlassenem Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, da der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist, nach unbekannt verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.