Der an Frau ------- -------, zuletzt wohnhaft gewesen ------------ --, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 27.04.23 (Aktenzeichen: 57-15/110681/79) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48,50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15…