Der an ---- ------- -------- ------- -------- ------- -- ---------------- --- ----- ------ zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 31.05.2023 (Aktenzeichen: 57-21/121670/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch)wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann bei dem Jobcenter…