Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 folgend ZPO
Die an ----- ---- ----- ---- -- ----------- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 28.02.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß §…