Der an ---- ----- -------- ------- -------- ------- -------------- --, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 23.03.2023 (Aktenzeichen: 57-15/92200/30) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme-/Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48,50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Jobcenter Mülheim an der…