Der an ---- ------ ------- -------- ------- -------- ------- -- --------- --- ----- ---------- -- -------- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 22.02.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 120900/04) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gem. §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes…