Öffentliche Bekanntgabe
eines Verwaltungsakts nach § 41 Absatz 3 Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)
Der an Frau -------- ---- zuzustellende Bescheid zum Antrag auf Namensänderung betreffend (Aktenzeichen: 33.4.80-1/1/23/Fr) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Bescheid nach § 41 Absatz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) wird hiermit nach § 10 Absatz 1 Nummer 1 des LZG NRW…