Das Anhörungsschreiben vom 13.06.2024, Aktenzeichen 33-1.140/23p, kann ----- ------ ------- -------- --------- --- ----- -------- -- --- ---- nicht zugestellt werden, da der Betroffene von Amts wegen abgemeldet ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.
Das Anhörungsschreiben vom 13.06.2024 wird hiermit…