Der an ---- ------- ---- ------- -------- ------- -- ----- --------- -- --------- -, zuzustellender Änderungsbescheid zur endgültigen Festsetzung vom 23.04.2024 (Aktenzeichen: 57-22/125730/67) kann nicht zugestellt werden, da ---- ------- --- unbekannt verzogen ist.
Der Änderungsbescheid wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.…