Der an ---- ------ -------- ------- -------- ------- -- ------------ ---- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 31.05.2024 (Aktenzeichen: 57-21/ 123169/13) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) in Verbindung mit § 34a SGB II wird hiermit nach § 10 des…