Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Öffentliche Zustellung des Rückforderungsbescheid

Der an ---- ---- -------- ------- -------- ------- -- ------------ ---- ---- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 03.04.2024 (Aktenzeichen: 57-21/84621/11) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rückforderungsbescheid gem. § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) i. Verb. mit § 41 a SGB II (Sozialgesetzbuch Zwei) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes…

Unanfechtbarkeit eines Beschlusses über die vereinfachte Umlegung

Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 16. Februar 2024 – Ordnungsnummer: 62–11.96.420 – des Umlegungsausschusses der Stadt Mülheim an der Ruhr gemäß § 82 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung über das Grundstück Markscheiderhof 4 a mit der Katasterbezeichnung:

Gemarkung:  Selbeck
Flur:   2
Flurstücksnummer: 1767

ist gemäß § 83 BauGB am 12.03.2024 unanfechtbar geworden.

Mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr wird gemäß § 83…

Unanfechtbarkeit eines Beschlusses über die vereinfachte Umlegung

Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 16. Februar 2024 – Ordnungsnummer: 62–11.96.422 – des Umlegungsausschusses der Stadt Mülheim an der Ruhr gemäß § 82 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung über das Grundstück Markscheiderhof 2 a mit der Katasterbezeichnung:

Gemarkung:  Selbeck
Flur:   2
Flurstücksnummer: 1765

ist gemäß § 83 BauGB am 02.04.2024 unanfechtbar geworden.

Mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr wird gemäß § 83…

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------------------------------------------------- ----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006413852/44 am 08.04.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 08.04.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes…

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ----- -------------------------------------- ---------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/001127758/43 am 02.04.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 02.04.2024 wird hiermit nach § 10 des…

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------------------------------- ------- ----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006417351/77 am 25.03.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 25.03.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ------------------------------------------------ -------------- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-TR55 am 27.03.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste…

Öffentliche Zustellung der Sicherstellungsinformation

Die an nachstehend aufgeführte Empfänger*in gerichtete Sicherstellungsinformation kann nicht zugestellt werden, da der Wohnsitz des Empfänger*in nicht bekannt ist:

Name: --------- ----- -----
Geburtsdatum/-ort: ---------- -- --------
Letzte bekannte Anschrift: ----------------------- -- ----- -------------

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen --------------------------------------- - --------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/005310850/30 am 10.04.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 10.04.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ---- ----- ------ - ----- ------- ---------------- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/BM-LH7307 am 11.04.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf…