Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------ ------ ----------- --- ----- -------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-41.02.01/M328/VwVf a am 26.02.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 26.02.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt. 

Der…

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen -------------------------------------------- ---------------------------- -- --- ----- unter dem Aktenzeichen 32-3/006416349/77 am 06.03.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 06.03.2024 wird hiermit nach § 10 des…

Unanfechtbarkeit eines Beschlusses über die vereinfachte Umlegung

Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 16. Februar 2024 – Ordnungsnummer: 62–11.96.423 – des Umlegungsausschusses der Stadt Mülheim an der Ruhr gemäß § 82 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung über das Grundstück Markscheiderhof 2 mit der Katasterbezeichnung:

Gemarkung:  Selbeck
Flur:   2
Flurstücksnummer: 1764

ist gemäß § 83 BauGB am 04.03.2024 unanfechtbar geworden.

Mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr wird gemäß § 83…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ------ ---- ---- - --------- ------- ---- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-AH116 am 06.02.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die/der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen…

Öffentliche Zustellung einer Zahlungsaufforderung

Die an ----- ------------ ------ --- ------- -------- --------------- ---- ----- -------- -- --- ---- - gerichtete Zahlungsaufforderung vom 19.02.2024 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Zahlungsaufforderung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Dieser kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr – Sozialamt – Unterhaltsvorschusskasse –…

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ---------------------- ------------------------- ----- ----------------------- -------- unter dem Aktenzeichen 32-3/005308208/107 am 18.01.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 18.01.2024 wird hiermit nach § 10 des…

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen --------------------------------- -------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/005307019/24 am 08.03.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 08.03.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land…

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ---------------------------------------- ---------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/005307862/24 am 04.01.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 04.01.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land…

Öffentliche Bekanntmachung über die Neueinrichtung des Liegenschaftskatasters

Das Liegenschaftskataster wird in einem landeseinheitlichen Standard eingerichtet und geführt. Auf der Grundlage fortschreitender technischer Entwicklungen ist das Liegenschaftskataster bei Bedarf neu einzurichten.

Landesweit ist die Anhebung des technischen Standards GeoInfoDok von der Version 6.0.1 auf die Version 7.1.2 vorgeschrieben. Die GeoInfoDok beschreibt die Datenmodellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens. Die Umstellung wird in dem Erlass über die Migration der Geobasisdaten der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters (Geobasisdaten-…

Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige

Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an ------ ----- gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 27.02.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr- Sozialamt/ Bereich Jugend…