Bodendenkmäler werden kraft Gesetz geschützt, so dass sie nur nachrichtlich in die Denkmalliste einzutragen sind. Das Bodendenkmal „Mittelalterlicher bis neuzeitlicher Ortskern Mülheim an der Ruhr“ wurde unter der Nummer „MH 003“ nachrichtlich in die Denkmalliste eingetragen. Das bedeutet, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von betroffenen Grundstücken über diese nachrichtliche Eintragung nur noch informiert werden und keinen Bescheid mehr über eine Eintragung bekommen.
Das Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13. April 2022 (DSchG NRW –…