Der an ---- ------- ---- -----, zuletzt wohnhaft gewesen ------------ ------- ---- -- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 03.11.2023 (Aktenzeichen: 57-15/120018/71) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48,50 Sozialgesetzbuch Zehntes…