Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Veränderung des Punktes 1a und 1b der Allgemeinen Bedingungen zur Bewilligung von Jugendhilfe gemäß §23 SGB VIII für die Kindertagespflege in Mülheim an der Ruhr am 29.01.2024.
1a
Vor der Ausübung der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson und Zulassung zur Qualifizierung wird nach ausführlicher Beratung durch die Fachberater*innen Kindertagespflege, die persönliche Eignung festgestellt. Nach dieser und …