Der an ---- ----- ----- ------- -------- ------- ---------------------- --- ----- -------- -- --- ----- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 10.01.2024 (Aktenzeichen: 57-15/105994/70) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48, 50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.…