Der an ----- -------------------------- ------- -------- -------------------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 13.12.2023 (Aktenzeichen: 57-15/76217/65) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gem. §§ 45, 48,50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungs-gesetzes zugestellt.…