Aufgrund § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 89 Absatz 1 Nummer 7 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Juli 2018 in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr in seiner Sitzung am 15.06.2023 folgende Satzung beschlossen.
§ 1
Geltungs- und Anwendungsbereich
(1) Die Satzung gilt im gesamten Stadtgebiet für die Begrünung baulicher Anlagen.
(2) Die Satzung…