Die Ordnungsverfügung gegen Inaya Chahrour, Hügelstraße 30, 45473 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.3/613 kann nicht zugestellt werden, da der*die Betroffene unter der o. g. Anschrift nicht anzutreffen ist, nach unbekannt verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.
Die Ordnungsverfügung vom 31.08.2026 wird hiermit gemäß…