Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheids

Der an ---- ------ ---------- ----------- ------- -------- ------- -- --------- ------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 24.10.2025 (Aktenzeichen: 57-21/ 123168/11) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) in Verbindung mit § 34a SGB II wird hiermit nach…

Öffentliche Zustellung eines Rückforderungsbescheid

Der an --------------- --------- ------------ ------- -------- ----------------------- ---- ----- -------- -- --- ----, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 27.01.25 (Aktenzeichen: 57-15/125407/50) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Der Rückforderungsbescheid gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 SGB II i. v. m. §§ 65, 66 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 10 Absatz 1 S. 1 des…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ------- ------ ---- ---- ---------- ------- ------- ---- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-KC9000 am 22.10.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ------ ------- -------- ---------- ------- ---- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-KE2215 am 22.10.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste…

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------------------------------------ ----------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/006459325/44 am 21.10.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 21.10.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes…

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ----------------------------------- ------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006456456/107 am 21.10.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 21.10.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ----- ------- ---------- ----- --------- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-JM71 am 20.10.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an ------- ------- ------- ----------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 02.10.2025

  • (Aktenzeichen 37-52.01/41226/25)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des…

Inverzugsetzung

Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gemäß  132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an -------- ----- gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 06.10.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr-…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheid

Der gegen ----- ------ -------------- ------------- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DU220 am 06.10.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können…