Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----------------- ---------------------------------- ------- ------------- ------ unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DV932 am 16.04.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden…