Der gegen ------------------------- ---------- --- --------- ------------------ ---------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005327005/64 am 05.01.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 05.01.2026 wird hiermit nach § 10 des…