1. Änderungssatzung vom 23.03.2026 zur Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Realsteuern der Stadt Mülheim an der Ruhr in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 (Hebesatzsatzung 2026/2027) vom 19.12.2025.
Aufgrund der §§ 7, 41 und 77 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 10.07.2025 (GV. NRW. S. 618), in Verbindung mit § 25 Grundsteuergesetz in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Grundsteuerrechts vom 7. August 1973 (BGBl. 1973 I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 02. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I S. 387) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. 2002 I S. 4167), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 28. Februar 2025 (BGBl. 2025 I S. 69, hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr in seiner Sitzung am 12.03.2026 die folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
In der Satzung vom 19.12.2025 über die Festsetzung der Steuersätze für die Realsteuern der Stadt Mülheim an der Ruhr in den Haushaltsjahren 2026 / 2027 (Hebesatzsatzung 2026 / 2027) wird ein neuer § 2 eingefügt:
§ 2
Die Steuersätze für die Grundsteuer B werden wie folgt festgesetzt:
- für das Haushaltsjahr 2026 auf 990 v. H.
- für das Haushaltsjahr 2027 auf 990 v. H.
Artikel 2
Der bisherige § 2 der Satzung vom 19.12.2025 über die Festsetzung der Steuersätze für die Realsteuern der Stadt Mülheim an der Ruhr in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 (Hebesatzsatzung 2026/2027) wird zu § 3 der vorgenannten Satzung.
Artikel 3
Der bisherige § 3 der Satzung vom 19.12.2025 über die Festsetzung der Steuersätze für die Realsteuern der Stadt Mülheim an der Ruhr in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 (Hebesatzsatzung 2026/2027) wird zu § 4 der vorgenannten Satzung.
Artikel 4
§ 4 Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende
- Änderungssatzung vom 23.03.2026 zur Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Realsteuern der Stadt Mülheim an der Ruhr in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 (Hebesatzsatzung 2026/2027) vom 19.12.2025.
wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 1 der BekanntmVO öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 3 der BekanntmVO i. V. m. § 7 Abs. 6 GO wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) gegen diese Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Mülheim an der Ruhr, den 23.03.2026
in Vertretung
D. Lüngen