Der Vermessungsdienst des Amtes für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung wurde beauftragt, auf den Grundstücken „Voßbeckstraße 24“ (Gemarkung: Saarn, Flur: 42, Flurstück: 40) und „Mühlenbach / Butewegshof / Voßbeckstraße“ (Gemarkung: Saarn, Flur: 27, Flurstück: 234) Teilungsvermessungen durchzuführen.
Im Zuge dieser Vermessung wurden auch vier Abmarkungen an folgendem Grundstück neu gesetzt, welches an die oben genannten Grundstücke angrenzt:
| Lagebezeichnung: | …
Öffentliche Zustellung eines BußgeldbescheidesDer gegen Sasha Still, Rappoltsweilerstraße 65, 68229 Mannheim, unter dem Aktenzeichen 32-3/005323886/36 am 26.08.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. Der Bußgeldbescheid vom 26.08.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich… Öffentliche Zustellung eines GebührenbescheidesDer gegen Herrn Ralf Turnsek, Aktienstraße 282, 45473 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-RT14 am 10.11.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist. Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit… Öffentliche Zustellung einer ÜberleitungsanzeigeÖffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO Die an Vincent Karl Leite gerichtete Überleitungsanzeige vom 06.11.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt. Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr- Sozialamt/ Bereich Jugend -Unterhaltsvorschusskasse… Öffentliche Zustellung eines GebührenbescheidesDer gegen Herrn Leszek Szymaniak-Kubera, Augustastraße 53, 45476 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/E-MK1414 am 07.11.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist. Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt… Vergabe einer amtlichen LagebezeichnungVergabe einer amtlichen Lagebezeichnung für das Grundstück: Gemarkung: Saarn, Flur: 51, Flurstück(e): 147, 855
Neue Bezeichnung: Kölner Straße 258 Öffentliche Zustellung eines GebührenbescheidesDer gegen Herrn Ryszard Jan Ratajczak, BARBARASTR. 1, 44357 DORTMUND unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DV160 am 21.10.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde. Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit… Öffentliche Zustellung eines BußgeldbescheidesDer gegen Ratomir Andrijevic, Alstadener Straße 137, 46049 Oberhausen, unter dem Aktenzeichen 32-3/006458358/107 am 05.11.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. Der Bußgeldbescheid vom 05.11.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW)… Öffentliche Zustellung eines BußgeldbescheidesDer gegen Christian Sorgatz, Knappmannhöhe 52, 45145 Essen, unter dem Aktenzeichen 32-3/005326294/107 am 05.11.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. Der Bußgeldbescheid vom 05.11.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich… Öffentliche Zustellung eines GebührenbescheidsDer an Jutta Hass-Eschenbach, geboren 01.09.1952 zustellende Gebührenbescheid vom 01.10.2025
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.… Seitennummerierung |