I

Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Büro- und Gewerbepark südlich Brunshofstraße – H 22“

Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 07.07.2026 folgende Beschlüsse gefasst:

„Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Büro- und Gewerbepark südlich Brunshofstraße – H 22“; der Geltungsbereich ist in dem zur Vorlage gehörenden Zielplan gekennzeichnet.

Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer von einem Monat. Hierzu wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Information und zu Einzelgesprächen gegeben.

Die Anhörung der Öffentlichkeit ist zusätzlich im Rahmen einer Öffentlichkeitsversammlung durchzuführen. 

Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung nimmt zur Kenntnis, dass die unmittelbar betroffene Öffentlichkeit vom Bebauungsplanverfahren „Büro- und Gewerbepark südlich Brunshofstraße – H 22“ zusätzlich per Informationsblatt benachrichtigt wird.

Ziele und Zwecke der Planung sowie der Zeitpunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung werden im Amtsblatt bekannt gemacht. Die Unterlagen sind für einen Zeitraum von einem Monat im Internet zu veröffentlichen sowie im Technischen Rathaus (HBP5) auszuhängen.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erarbeiteten Bebauungsplanentwurf dem Ausschuss für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung zum Beschluss über die förmliche Beteiligung vorzulegen.

 

Die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Gebiet des Bebauungsplanes ist gem. § 15 BauGB auszusetzen, soweit zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.“

II

Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan „Büro- und Gewerbepark südlich Brunshofstraße – H 22“

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.07.2026 beschlossen, bei der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bebauungsplan „Büro- und Gewerbepark südlich Brunshofstraße – H 22“ folgende in Zeichnung und Text angegebenen allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darzulegen:

  • Planungsrechtliche Sicherung eines hochwertigen, abschnittsweise vermarktbaren Büro- und Gewerbeparks für zukunftsorientierte, standortverträgliche gewerbliche Nutzungen durch Festsetzung eines Gewerbegebietes
  • Planungsrechtliche Sicherung der inneren Erschließung des Plangebietes durch Festsetzung öffentlicher Verkehrsflächen
  • Planungsrechtliche Sicherung einer Grünfläche mit integrierten Fuß- und Radwegen als Puffer zwischen der bestehenden Wohnbebauung „Flughafensiedlung“ und dem neuen Büro- und Gewerbepark durch Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche

     

III

Veröffentlichung

Zeichnung und Text über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie voraussichtlichen Auswirkungen der Planung werden gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) im Internet veröffentlicht.

Veröffentlichungsfrist: 07.09.2026 bis einschließlich 09.10.2026

Veröffentlichungsort:

https://www.o-sp.de/muelheim_an_der_ruhr/beteiligung

 

Der Inhalt der Bekanntmachung und die Bebauungsplanunterlagen werden zudem über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht: https://www.bauleitplanung.nrw.de

Andere Zugangsmöglichkeiten:

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Bebauungsplanunterlagen öffentlich ausgelegt.

Auslegungsort:              Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung

                                       Technisches Rathaus

                                       Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr

                                       19. OG, linke Flurseite

 

Vororttermine sind, aufgrund von Zugangsbeschränkungen des technischen Rathauses, nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

Öffnungszeiten:              montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr

                                         donnerstags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr

                                         sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

 

Unter der Tel.: 0208 / 455 – 6138 (Frau Tuschen) oder Tel.: 0208 / 455 – 6145 (Frau Schulte Tockhaus) können Termine (bei Bedarf auch außerhalb der o.g. Zeiten) vereinbart werden. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden.

Zur elektronischen Übermittlung einer Stellungnahme kann während der Veröffentlichungsfrist

die Internetseite des Veröffentlichungsortes

https://www.o-sp.de/muelheim_an_der_ruhr/beteiligung

oder die E-Mail-Adresse

bauleitplanung@muelheim-ruhr.de

genutzt werden.

 

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist bei Bedarf zudem bei der Stadt Mülheim an der Ruhr - Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung- u.a. hier abgegeben werden:


Stadt Mülheim an der Ruhr
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Hans-Böckler-Platz 5
45468 Mülheim an der Ruhr

 

FAX: +49 208 455 6199
Mülheim an der Ruhr, den 27.08.2026

 

Der Oberbürgermeister
I.V.
D a v i d  L ü n g e n

 

IV

Einladung

zur Informationsveranstaltung zum Rahmenplan „Gewerbepark Flughafen Essen/Mülheim“ und
zur Öffentlichkeitsversammlung zum Bebauungsplan „Büro- und Gewerbepark südlich Brunshofstraße – H 22“

 

Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung hat am 07.07.2026 den städtebaulichen Rahmenplan „Gewerbepark Flughafen Essen/Mülheim“ als Grundlage für die weitere Bauleitplanung beschlossen und die Verwaltung beauftragt im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren eine Öffentlichkeitsveranstaltung vorzubereiten.

Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung hat in gleicher Sitzung beschlossen, die Anhörung der Öffentlichkeit zusätzlich im Rahmen einer Öffentlichkeitsversammlung zum Bebauungsplan „Büro- und Gewerbepark südlich Brunshofstraße – H 22“ durchzuführen. 

 

Zeit:

Montag, den 21.09.2026

 

Ablauf:

ab 16.30 Uhr: Freier Rundgang zum städtebaulichen Rahmenplan „Gewerbepark Flughafen Essen/Mülheim“ mit der Möglichkeit, die Planunterlagen einzusehen

ab 17.00 Uhr: Vorstellung und Erläuterung des städtebaulichen Rahmenplans „Gewerbepark Flughafen Essen/Mülheim“

ab 18.00 Uhr: Öffentlichkeitsversammlung zum Bebauungsplan „Büro- und Gewerbepark südlich Brunshofstraße – H 22“

 

Ort:

Hangar (unbeheizt), Eingang im Bereich Musikschule, Brunshofstraße 15 (vormals 5), 45470 Mülheim an der Ruhr

 

In dieser Informationsveranstaltung zum Rahmenplan sowie der Öffentlichkeitsversammlung zum Bebauungsplan werden von der Verwaltung die Ziele des Rahmenplans und die Planungsziele erläutert, Fragen beantwortet und Äußerungen der Öffentlichkeit entgegengenommen.

Hierzu lade ich die Öffentlichkeit ein.


Mülheim an der Ruhr, den 27.08.2026

Der Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung 1

J ö r g  D i e t e r  K a m p e r m a n n

Übersichtsplan H 22

V

Ziel des Rahmenplans:

Der Rahmenplan stellt ein informelles städtebauliches Konzept für die Entwicklung eines Gewerbeparks im nordwestlichen Randbereich des Flughafenareals dar. Vorgesehen sind eine einfache und gebündelte Erschließungsstruktur, flexibel nutzbare Baufelder sowie Grün- und Freiraumstrukturen. Dabei werden sowohl die Belange der angrenzenden Wohnbereiche als auch die des fortgeführten Flugbetriebs berücksichtigt.

 

Rahmenplan Flughafen E/MH
Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung
Datum
Montag 31.08.2026 - 12:00
Amtsblatt