Der an ----- ----- -------- ------- -------- ---------------------------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 31.05.2023 (Aktenzeichen: 57-15/113553/62) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48,50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.…