Öffentliche Zustellung
einer Inverzugsetzung gemäß § 132 Abs. 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 folgend ZPO
Die an ----- --- ------ gerichtete Inverzugsetzung vom 09.03.2023 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 folgend ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Diese kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der…