Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ----- ----- ------- ---- - ------------- ---- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-HB125 am 08.05.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die/der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ----- ----- ------- ---- - ------------- ---- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-EB1411 am 08.05.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die/der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste…

Öffentliche Zustellung

Der gegen ----- ----- ---------- ---------- ----- --------- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-IQ157E am 08.05.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ---------- --- --- ---- - ------------- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-FE2015 am 08.05.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die/der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ------ ------------ --------- -- ----- --------- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-WE899 am 08.05.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene in das Ausland verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der…

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ---------------------------- --- ------ ------------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005320983/65 am 24.04.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 24.04.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für…

Einladung zur Sitzung des Rates - 02.03.2023

Einladung

zur Sitzung des Rates der Stadt Mülheim an der Ruhr am 
Donnerstag, dem 02.03.2023, 16:00 Uhr, 
Historisches Rathaus, Sitzungsraum C 112, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung  

1 Sitzungseröffnung und Aussprache zur Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 

2 Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt am 15.12.2022 

3 Aktuelle Fragestunde 

Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung

Bekanntmachung


Vergabe einer zusätzlichen, amtlichen Lagebezeichnung

für das Grundstück: 
Gemarkung: Saarn, Flur: 56, Flurstück(e): 460

Alte Bezeichnung                              Neue Bezeichnung

Mintarder Dorfstraße 9             …

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ----- ------ ---------- ----- --------- unter Aktenzeichen 33-1.02 / MH-NE1994 am 21.02.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ----- ------- ---------- ----- --------- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-AJ744 am 23.02.23 erlassene Gebührenbescheid  kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der…