Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung des Änderungsverfahrens 55 BO Dietrich-Benking-Straße Ost zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr

Zur Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gehören die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.

Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in der Stadt Bochum.

Die Räte der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen haben in ihren Sitzungen vom 23.09. bis 10.10.2024 die Änderung 55 BO Dietrich-Benking-Straße Ost zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) beschlossen.

Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung des Änderungsverfahrens 49 MH Energiepark Styrumer Ruhrbogen zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr

Zur Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gehören die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.

Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in der Stadt Mülheim an der Ruhr.

Die Räte der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen haben in ihren Sitzungen vom 23.09. bis 10.10.2024 die Änderung 49 MH Energiepark Styrumer Ruhrbogen zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) beschlossen.

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen -------------------------------------- ------- ----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005316323/109 am  erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom  wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land…

Öffentliche Zustellung

Der gegen ----- ---- ------- ------- ---------- ----- --------- unter Aktenzeichen 33-1.02/ME-WL1935 am 15.05.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können…

Öffentliche Zustellung einer Anhörung

Das Anhörungsschreiben kann ----- ------------ ------------------ ---- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.1/1009 nicht zugestellt werden, da der Betroffene unter der o. g. Anschrift nicht anzutreffen ist, nach unbekannt verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.

Das…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ----- ------ ---------- ----- --------- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-QR173 am 16.05.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt…

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen -------------------------------- ------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005320876/96 am 30.04.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 30.04.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-…

Öffentliche Zustellung der Sicherstellungsinformation

Die an ------- ----- unter dem Aktenzeichen 32-14/214005001 gerichtete Sicherstellungsinformation kann nicht zugestellt werden, da der Wohnsitz des Empfängers nicht bekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist

Die Sicherstellungsinformation vom 25.4.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 03.07.1952 (BGBl. I, S. 379) öffentlich zugestellt.

Die Sicherstellungsinformation vom 25.04.2025 kann beim…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ---------- --- --- ---- - ------------- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-F212 am 08.05.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die/der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- -------- ---------- ---------- ----- --------- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-WF699 am 08.05.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der…