Das an ------ --------- ------- -------- ------- -- ----- -------- -- --- ----- --------------- --- ------- ----------, zuzustellende Hausverbot vom 17. April 2025 (Aktenzeichen RI.5 – 07.11 - --------) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Es wird ein Hausverbot für die gesamte Stadtverwaltung Stadt Mülheim an der Ruhr für die Dauer von 6 Monaten ausgesprochen.
Das…