Der an ----- ------ ------- ------- -------- ---------------------------- -- ----- -------- -- --- ----, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 12.05.2025 (Aktenzeichen: 57-15/124834/95) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48, 50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 10 Absatz 1 Satz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.…