Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.-31.12.2025, Aktenzeichen 24-5 /1900000585953, für die Steuerpflichtige -- ---- ------ -------- -- ----- -------- -- --- ----- ------------------ --, kann nicht zugestellt werden, weil der jetzige Aufenthalt des Steuerpflichtigen nicht zu ermitteln ist.
Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am…