Der gegen ----- ------ ------ ------------ ------- ---- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-FB1987 am 09.03.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene ins Ausland verzogen und eine Zustellung gemäß § 9 LZG NRW nicht möglich ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang…