Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheides vom 11.05.2023 gem. §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch)

Der an ---- ------ ----- ------- -------- ------- -- ----------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 11.05.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 121754/08) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ------ ------- -------- ----------- --- ----- ---------- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-KU959 am 05.04.2023 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- --------------- ------- ----- --------------- ---- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-KM43 am 03.05.2023 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die betroffene Firma unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt…

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------ ------- -------- -------- --- ----- ---------- unter dem Aktenzeichen 50-34.1949/15 K am 14.03.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter*in oder Zustellungsbevollmächtigen nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 14.03.2023 wird hiermit gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der…

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ---------------------------------------- ------- ----------------------- -------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005298786/311 am 12.05.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 12.05.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes…

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen -------------------------------- --------------------------- -- --- ----- unter dem Aktenzeichen 32-3/006388623/77 am 16.05.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 16.05.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ---- ------ -------- ------------------- ---- ----- -------- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-VS2022 am 17.05.2023 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene nach unbekannt verzogen ist. 

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.…

Öffentliche Zustellung eines Einstellungs- und Rückforderungsbescheides

Der an ---- ---------- --------- ------- -------- -------- ----------- ---- ---- ----- -------- -- --- ----
zuzustellende Einstellungs- und Rückforderungsbescheid vom 01.02.2023 (Aktenzeichen: 51-UVK/A 600/605/617/90)
117793/04) kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.


Der Einstellungs- und Rückforderungsbescheid gemäß § 5 Absatz 1 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Inverzugsetzung

Öffentliche Zustellung

einer Inverzugsetzung gem. § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 204 ff ZPO

Die an ----- ------ ----- ------ --- ------- -------- -- ---------------- – gerichtete Inverzugsetzung vom 22.05.2023 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Diese kann bei der…

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen --------------------------------------- -------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005296650/94 am 23.05.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 23.05.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land…