Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Unanfechtbarkeit eines Beschlusses über die vereinfachte Umlegung

Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 10. März 2023 – Ordnungsnummer: 62 – 02 /11.96.385 – des Umlegungsausschusses der Stadt Mülheim an der Ruhr gemäß § 82 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung über die Grundstücke Am Alten Bahnhof ohne Hausnummer mit der Katasterbezeichnung:

Gemarkung: Saarn   

Flur:  20

Flurstücksnummern: 189, 190

ist gemäß § 83 BauGB am 24.03.2023 unanfechtbar geworden.

Mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt…

Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheid

Der an Frau ------ ------- zuletzt wohnhaft gewesen in -------------- -- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 27.06.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 122995/05) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (…

Öffentliche Zustellung des Rückforderungsbescheides

Der an Frau -------- -------- zuletzt wohnhaft gewesen in ------------------ --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 27.04.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 122761/08) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch)wird hiermit nach §…

Öffentliche Zustellung des Rückforderungsbescheides; 117793/31

Der an ---- ------ ---- ------- -------- ------- -- ------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 28.04.2023 (Aktenzeichen: 57-21/117793/04) kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rückforderungsbescheid gem. § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch)wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei dem Jobcenter Mülheim…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen ----- ----- -------- ---------- ------- ---- ----- ---------- unter Aktenzeichen  33-1.02/MH-OR5252 am 06.04.23 erlassene Gebührenbescheid  kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen…

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Die Ordnungsverfügung – Entziehung der Fahrerlaubnis (Aberkennung des Rechts Gebrauch von Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis zu machen) kann ----- -------- ----------- ---- ------ -------- -- ----- -------- -- --- ----, unter Aktenzeichen 33-1.16/1310 nicht zugestellt werden, da der Betroffene keinen festen Wohnsitz in Mülheim an der Ruhr besitzt, sich jedoch hier aufhalten soll und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte…

Öffentliche Zustellung des Rückforderungsbescheides vom 02.05.2023 gem. § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch)

Der an ---- ----- --------- ------- -------- ------- -- -------------- -- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 02.05.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 123015/08) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch)wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei dem…

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ---------------------------------------- ---------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006388302/44 am 03.05.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 03.05.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land…

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ----------------------------------- ---------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/006389472/107 am 04.05.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 04.05.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für…

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen -------------------------------------- ------- --------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006392710/44 am 04.05.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 04.05.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das…