Das Anhörungsschreiben kann -------- ------------ ---------- ------- ---- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.1/9939/185 nicht zugestellt werden, da der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist, nach unbekannt verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person gemäß § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) nicht möglich ist.
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