Der an ------------------ ------- ------- -------- ---------------------- ------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 30.01.2025 (Aktenzeichen: 57-15/123290/91) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48, 50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.…