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Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gem. 132 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 204 ff ZPO
Die an ------ -------- ---- -- ----------, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 27.07.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Ruhrstr. 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 31.08.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Schneimann
Öffentliche Zustellung eines Darlehensrückforderungsbescheides
Der an ---- ------- ----- ------- -------- ----------------------- ---- ----- -------- -- --- ----- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 31.08.2026 (Aktenzeichen: 57-15/119614/38) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gem. § 40 Abs. 1 S. 1 SGB II i. v. m. §§ 65, 66 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 10 Abs. 1 S .1 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Pollok eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 31.08.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Pollok
Öffentliche Zustellung eines Darlehensrückforderungsbescheides
Der an --------------- -------- ------- -------- ----------------------- ---- ---- ----- -------- -- --- ----, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 01.09.2026 (Aktenzeichen: 57-15/122855/75) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gem. § 40 Abs. 1 S. 1 SGB II i. v. m. §§ 65, 66 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 10 Abs. 1 S .1 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Pollok eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 01.09.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Pollok
Öffentliche Zustellung eines Darlehensrückforderungsbescheides
Der an ---- ----- ----- ------- -------- ---------------------------- -- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 01.09.2026 (Aktenzeichen: 57-15/108958/38) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gem. § 40 Abs. 1 S. 1 SGB II i. v. m. §§ 65, 66 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 10 Abs. 1 S .1 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Pollok eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 01.09.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Pollok
Öffentliche Zustellung einer Ordnungsverfügung
Die gegen ---- ----- ---------- ------ -------- --------- ---------- --- ----- -------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-41.04.01/Sch81/VwVfa am 02.09.2026 erlassene Ordnungsverfügung kann nicht zugestellt werden, da die Betroffene nach unbekannt verzogen ist und eine Zustellung an eine zur Vertretung berechtigte oder zustellungsbevollmächtigte Person nicht möglich ist.
Die Ordnungsverfügung vom 02.09.2026 wird hiermit gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW (LZG NRW) öffentlich zugestellt. Die Ordnungsverfügung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann gegen die Ordnungsverfügung innerhalb eines Monats Klage erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Die Ordnungsverfügung kann von der Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt – Veterinäramt, Leineweberstraße 18 – 20, Zimmer 4.05 eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 02.09.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Kukowski
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der an ------ -------- ---- ----------, zustellende Gebührenbescheid vom 06.08.2026
- (Aktenzeichen 37-52.01/22489/26)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 03.09.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Yesil
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der an ------- -------- ---- ----------, zustellende Gebührenbescheid vom 07.08.2026
- (Aktenzeichen 37-52.01/23126/26)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 03.09.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Yesil
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der an -------- ---------- ---- ----------, zustellende Gebührenbescheid vom 12.01.2026
- (Aktenzeichen 37-52.01/59707/26)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 03.09.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Yesil
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der an ---- ------- ------ ---- ----------, zustellende Gebührenbescheid vom 16.07.2026
- (Aktenzeichen 37-52.01/29783/26)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 03.09.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Yesil
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der an ---------- --------- ---- ----------, zustellende Gebührenbescheid vom 07.08.2026
- (Aktenzeichen 37-52.01/24775/26)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 03.09.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Yesil
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der an ----- ------- ---- ----------, zustellende Gebührenbescheid vom 29.07.2026
- (Aktenzeichen 37-52.01/29402/26)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 03.09.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Yesil
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der an ----- ---------- ---- ----------, zustellende Gebührenbescheid vom 11.08.2026
- (Aktenzeichen 37-52.01/30755/26)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 03.09.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Yesil
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der an ------ ----- ---- ----------, zustellende Gebührenbescheid vom 03.08.2026
- (Aktenzeichen 37-52.01/19776/26)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 03.09.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Yesil
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der an -------- ----------- ---- ----------, zustellende Gebührenbescheid vom 07.08.2026
- (Aktenzeichen 37-52.01/17849/26)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 03.09.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Yesil
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der gegen -------------------------------------------------------------- --------- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-BB2550 am 10.09.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 10.09.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Preuße
Öffentliche Zustellung
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides.
Der gegen ---------------- -------- ---------------------------------- -------------- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/E-ZA411 am 10.09.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 10.09.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig
Öffentliche Zustellung
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides.
Der gegen ------------------ ------- ------ -------------------------- -------------- ------ unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-PT520 am 10.09.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 10.09.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der gegen ----------------- -------------------------------------- ---- -------------- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DV947 am 10.09.2026 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 10.09.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Preuße
Ordnungsverfügung
Öffentliche Zustellung einer Ordnungsverfügung
Die gegen ----- --------------- ----------- - ------- -- ----------- -------------- ------------- --- ----- --------, unter dem Aktenzeichen 32-31.53 Nr 49/26 am erlassene Ordnungsverfügung konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Die Ordnungsverfügung vom 10.09.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Die Ordnungsverfügung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von einem Monat Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht, 40213 Düsseldorf. Bastionstr. 39, schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erklärt werden.
Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Die Ordnunsgverfügung kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Gewerbestelle), Am Rathaus 1, Zimmer B 216, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 10.09.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Bremer
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der gegen ------------------ ------- ----------------------------------- -------------- ------ unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-PT440 am 10.09.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 10.09.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Preuße
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ----------------------------- ------- -----------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005332458/24 am 19.06.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 19.06.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Gewerbeangelegenheiten und Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.206, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 14.09.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Backmann
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ---------------------------------- ---------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/001190399/24 am 14.09.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 14.09.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Gewerbeangelegenheiten und Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.206, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 14.09.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Backmann
Ablauf der Ruhefristen auf dem Reihengräberfeld 06(R) des Friedhofes Styrum
Die Ruhefristen der Grabstätten 0095 - 0157, sowie 0163 - 0179 auf dem Reihengräberfeld 06(R) des Friedhofes Styrum sind abgelaufen. Dieser Teil des Gräberfeldes befindet sich im Peripheriebereich und wird nicht zur Wiederbelegung benötigt. Vor Ort wird durch ein Hinweisschild, das ab dem 01.09.2026 auf dem Gräberfeld aufgestellt wird, auf den Ablauf hingewiesen. Die Grabstellen sind bis zum 01.03.2027 abzuräumen.
Nach dem Abräumtermin noch aufstehende Pflanzen und Grabmale können von dem Oberbürgermeister, Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen, nach § 28 (1) der Satzung für die städtischen Friedhöfe Mülheim an der Ruhr vom 20.12.2022 (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 38/2022 für die Stadt Mülheim an der Ruhr , unter Bezugnahme auf § 15 (1) der Satzung vom 19.12.2013 für die Stadt Mülheim an der Ruhr (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr Nr. 37/2013, anderweitig verwendet werden.
Der Oberbürgermeister
Mülheim an der Ruhr, den 01.09.2026
Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen
Im Auftrag
Schwatlo
Ablauf der Ruhefristen auf dem Reihengräberfeld 12(R) des Heißener Friedhofs
Die Ruhefristen der Grabstätten 0243-0248, 0267-0325 sowie 0344-0349 auf dem Reihengräberfeld 12(R) des Heißener Friedhofs sind abgelaufen. Dieser Teil des Gräberfeldes befindet sich im Peripheriebereich und wird nicht zur Wiederbelegung benötigt. Vor Ort wird durch ein Hinweisschild, das ab dem 01.09.2026 auf dem Gräberfeld aufgestellt wird, auf den Ablauf hingewiesen. Die Grabstellen sind bis zum 28.02.2027 abzuräumen.
Nach dem Abräumtermin noch aufstehende Pflanzen und Grabmale können von dem Oberbürgermeister, Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen, nach § 28 (1) der Satzung für die städtischen Friedhöfe Mülheim an der Ruhr vom 20.12.2022 (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 38/2022 für die Stadt Mülheim an der Ruhr , unter Bezugnahme auf § 15 (1) der Satzung vom 19.12.2013 für die Stadt Mülheim an der Ruhr (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr Nr. 37/2013, anderweitig verwendet werden.
Der Oberbürgermeister
Mülheim an der Ruhr, den 01.09.2026
Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen
Im Auftrag
Schwatlo
Bekanntmachung des Erörterungstermins im Rahmen der Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A40 zwischen der Anschlussstelle Duisburg-Kaiserberg und der Anschlussstelle Mülheim-Dümpten
Bekanntmachung
Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A40 zwischen der Anschlussstelle Duisburg Kaiserberg und der Anschlussstelle Mülheim-Dümpten von Bau-km 43+940 bis 50+090 Bau-km (FR Dortmund) und bis 50+120 (FR Venlo); einschließlich Anpassung des Entwässerungssystems von ca. Bau-km 43+760 bis Bau-km 43+940 der A40
auf dem Gebiet
- der Stadt Duisburg
- der Stadt Mülheim
- der Stadt Rhede (Kompensationsmaßnahmen)
Vorhabenträgerin:
Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung Rheinland – Außenstelle Essen
Hatzper Str. 34
45149 Essen
- Anhörungsverfahren -
Die Bezirksregierung Münster führt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das o. a. Bauvorhaben gemäß § 17a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit § 73 Absatz 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) einen Erörterungstermin durch.
Die Erörterung findet vom 28.09.2026 bis zum 30.09.2026 an folgender Adresse statt: Stadthalle Mülheim an der Ruhr – Festsaal –, Theodor-Heuss-Platz 1, 45479 Mülheim an der Ruhr.
Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
Montag, 28.09.2026
09:30 bis 12:30 Uhr Erörterung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
13:15 bis 15:00 Uhr Erörterung von Stellungnahmen der anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen
Dienstag 29.09.2026
09:00 bis 12:30 Uhr Themenbezogene Erörterung von Einwendungen Privater
13:15 bis 16:00 Uhr
1. Planrechtfertigung
2. Umweltplanung (Klima, Naherholung)
3. Verkehrsprognose
4. Immissionen (Lärm und Luft),
5. Baulärm
6. Sonstige allgemeine Belange
Mittwoch, 30.09.2026
09:00 bis 12:30 Uhr Erörterung der Einwendungen Privater, die durch eine geplante Grundstücksinanspruchnahme betroffen sind
Der Zeitbedarf für die Behandlung der einzelnen Tagesordnungspunkte kann nicht abgeschätzt werden. Bei Bedarf ist daher eine Verlängerung der Erörterung an den einzelnen Tagen über 16:00 Uhr bzw. 12:30 Uhr hinaus möglich. Falls erforderlich, wird die Erörterung über den 30.09.2026 hinaus oder an einem späteren Termin fortgesetzt.
In dem Termin werden die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu dem Plan mit denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, den Betroffenen, den Behörden und der Vorhabenträgerin (Autobahn GmbH des Bundes) sachlich erörtert.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Verhandlungsleitung kann Zuhörer:innen, insbesondere Vertreter:innen der Medien zulassen, wenn keine Berechtigte bzw. kein Berechtigter widerspricht. Teilnahmeberechtigt sind nachfolgend genannte Privatpersonen:
- Einwender:innen (Personen, die schriftlich oder zur Niederschrift oder in elektronischer Weise Einwendungen erhoben haben),
- Betroffene (Personen, deren Rechte oder Belange von dem Vorhaben berührt werden) sowie deren
- gesetzliche Vertreter:innen, Bevollmächtigte und Sachbeistände (Bevollmächtigte haben ihre Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben) und
- Vertreter:innen der am Verfahren beteiligten Behörden und Verbände.
Teilnehmende, die keine Einwendungen erhoben haben, haben ihre Betroffenheit beim Einlass plausibel zu erläutern.
Zur Feststellung ihrer Teilnahmeberechtigung werden alle Teilnehmenden gebeten, sich bei der Eingangskontrolle mit einem Personalausweis oder einem vergleichbaren Ausweisdokument entsprechenden auszuweisen.
Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet.
Es wird darauf hingewiesen, dass beim Ausbleiben einer oder eines Beteiligten auch in Abwesenheit dieser Person verhandelt werden kann, dass verspätete oder formunwirksame Einwendungen von der inhaltlichen Erörterung grundsätzlich ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss des Erörterungstermins beendet ist.
Die form- und fristgerecht eingegangenen Einwendungen werden auch dann im weiteren Verfahren berücksichtigt, wenn der/die Einwender:in nicht am Erörterungstermin teilnimmt.
Das Informationsblatt zum Erörterungstermin inklusive detaillierter Tagesordnung ist ab dem 17.09.2026 auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster unter
www.bezreg-muenster.de/verfahren-und-bekanntmachungen/verfahrensuebersichten → Planfeststellung Straße (Stichwort: Erörterungstermin – Ausbau A40) einzusehen und abrufbar. Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren finden Sie unter www.bezreg-muenster.de/datenschutzhinweise-fuer-das-dezernat-25.
Mülheim an der Ruhr, 03.09.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Jansen
Fischereiprüfung
Nach dem Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.07.1972 (Gesetz - und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen S.226) wird die erstmalige Erteilung eines Fischereischeines davon abhängig gemacht, dass zuvor eine Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt wird.
Das Prüfungsverfahren ist in der Verordnung über die Fischereiprüfung geregelt.
Die nächste Prüfung in Mülheim an der Ruhr findet jeweils am 02.11. und 04.11.2026
ab 14.00 Uhr im
Haus des Sports, Südstr. 25
45470 Mülheim an der Ruhr
im Erich-Kröhan-Saal
statt.
Zu dieser Prüfung können Personen zugelassen werden, die
a) in Mülheim an der Ruhr wohnen
b) das 12. Lebensjahr vollendet haben
c) nicht entmündigt sind.
Anträge auf Zulassung zur Fischereiprüfung können vom 07.09.2026 bis zum 02.10.2026 beim Ordnungsamt Mülheim an der Ruhr, Am Rathaus 1, Zimmer B.321, nach Terminvergabe gestellt werden. Termine können unter der Rufnummer 455 3209 vereinbart werden.
Lehrgänge und Vorbereitungskurse für die Fischerprüfung werden u. a. von ortsansässigen Vereinigungen der Freizeitfischerei durchgeführt.
Die Prüfungsgebühr beträgt 50,00 Euro und ist in bar bei der Anmeldung zu entrichten. Bei Nichtteilnahme wird die Prüfungsgebühr weder ganz noch teilweise erstattet!
Mülheim an der Ruhr, den 11.09.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Siric
Öffentliche Bekanntmachung der förmlichen Beteiligung für das Änderungsverfahren 66 MH Brunshofstraße – Flughafen Essen / Mülheim zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr
Zur Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gehören die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.
Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in der Stadt Mülheim an der Ruhr.
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung der Stadt Mülheim an der Ruhr hat am 07.07.2026 beschlossen:
- die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anregungen und diesbezügliche Stellungnahmen der Verwaltung) zur Kenntnis zu nehmen,
auf der Grundlage des gegenüber dem Vorentwurf überarbeiteten Planentwurfs die Veröffentlichung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB für das Änderungsverfahren 66 MH Brunshofstraße – Flughafen Essen / Mülheim zum GFNP durchzuführen.

Der 2,6 ha umfassende Änderungsbereich befindet sich im Mülheimer Stadtteil Menden-Holthausen, südlich der Brunshofstraße und westlich der Stadtgrenze zu Essen.
Die Städte Essen und Mülheim an der Ruhr möchten angesichts des in beiden Städten vorherrschenden Gewerbeflächenmangels im nordwestlichen Randbereich des Verkehrslandeplatzareals einen attraktiven Gewerbestandort mit besonderer infrastruktureller Ausstattung und Lagegunst entwickeln. Der bestehende Büro- und Gewerbepark am Verkehrslandeplatz Essen/Mülheim soll nach Süden und Westen entsprechend erweitert werden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Die Öffentlichkeit kann innerhalb einer Frist von einem Monat Stellungnahmen zum veröffentlichten Änderungsentwurf abgeben.
Im Rahmen des o.g. Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung (UP) durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt worden.
Neben dem Planentwurf mit Begründung sind umweltbezogene Informationen in Form des Umweltberichtes, von Gutachten, Fachbeiträgen sowie Stellungnahmen verfügbar. Darin sind umweltbezogene Informationen zu folgenden Themen enthalten und werden veröffentlicht:
- Schutzgüter: Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft; Fläche; Boden; Wasser; Luft; Klima; Mensch, Gesundheit, Bevölkerung; Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Kulturelles Erbe; Natura-2000-/ FFH-Gebiete; Risiken durch schwere Unfälle oder Katastrophen; Wechselwirkungen und kumulative Auswirkungen
- Fachliche Einschätzung zur Betroffenheit der Belange des Artenschutzes auf der Basis vorliegender Gutachten; Überprüfung des Vorkommens planungsrelevanter Arten, Konfliktanalyse, Schutz-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen; Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde zu den artenschutzrechtlichen Belangen der GFNP-Änderung 66 MH, Mülheim an der Ruhr, Mai 2026
- Erfassung von Wildbienen- und Grabwespenarten sowie naturschutzfachliche Bewertung des Gebietes, Ableitung von Hinweisen zu Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf Grundlage der Ergebnisse; Faunistische Erfassung von Wildbienen und Grabwespen im Planungsraum am Flughafen Essen/Mülheim, Planungsbüro Fockenberg, Kirchhellen, Februar 2026
- Erfassung der aktuellen Bestandssituation sowie möglicher Vorkommen geschützter Laufkäferarten, als Grundlange für zu erstellende Artenschutzprüfungen und landschaftspflegerische Begleitpläne; Erstellung einer Erfassung von Laufkäferarten für den Gewerbepark am Flughafen Essen/Mülheim, gaiac eco assessment GmbH, Aachen, Januar 2026
- Erfassung der Bestandssituation von Nachtfaltern; Nachtfalteruntersuchung auf dem Flughafen Mülheim / Essen, Diplom Biologe Armin Dahl, Haan, Dezember 2025
- Erfassung der Bestandssituation von Tagfaltern; Bestandsaufnahme der Tagfalter (Diurna) auf dem Gelände des Flughafens Essen / Mülheim an der Lilienthalstraße in Mülheim an der Ruhr von Juni bis September 2025, Diplom-Biologin und Diplom-Ökologin Inge Püschel, Mülheim an der Ruhr, Dezember 2025
- Erfassung der Bestandssituation von Heuschrecken; Bestandsaufnahme der Heuschrecken (Saltatoria) auf dem Gelände des Flughafens Essen / Mülheim an der Lilienthalstraße in Mülheim an der Ruhr von Juni bis September 2025, Diplom-Biologin und Diplom-Ökologin Inge Püschel, Mülheim an der Ruhr, Dezember 2025
- Ermittlung der Verbreitung von Biotopen, Einstufung von Flachlandmähwiesenmit bestimmten Lebensraumtypen; Floristisch-vegetationskundliche Kartierung für den Flughafen Essen/Mülheim, nördliches Teilgebiet, Grünlandkartierung Flughafen Essen/Mülheim, ILP - Integrierte Landschaftsplanung Pieper, Essen, September 2024
- Entwicklung einer nachhaltigen und naturnahen Regenwasserbewirtschaftung unter Berücksichtigung der gesetzlichen wasserwirtschaftlichen Anforderungen und Minimierung der Niederschlagsabflüsse; Entwässerungskonzeption Gewerbepark Flughafen Essen/Mülheim, Hydrotec Essen, Februar 2024
Die Planunterlagen (Entwurf des Änderungsplans, Begründung mit Umweltbericht, Abwägungssynopse) sowie die nach Einschätzung der Gemeinden der Planungsgemeinschaft wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 23.09. bis 23.10.2026 (einschließlich) im Internet veröffentlicht.
Alle zu veröffentlichenden Unterlagen sowie der Inhalt der Bekanntmachung können auf den Internetseiten der Städteregion Ruhr https://staedteregion.ruhr/gfnp/aenderungsverfahren eingesehen werden und sind darüber hinaus über das zentrale Internetportal des Landes https://www.bauleitplanung.nrw.de/?lang=de zugänglich.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen im o.g. Zeitraum öffentlich zur Verfügung gestellt. Sie können in der Stadt Mülheim an der Ruhr an den behördlichen Arbeitstagen wie folgt eingesehen werden:
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung: Technisches Rathaus,
Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite.
Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
montags bis mittwochs: 8.00 Uhr – 15.30 Uhr, donnerstags: 8.00 Uhr – 17.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr - 12.30 Uhr
Die Termine und Orte für die Bereitstellung der Unterlagen zur Einsichtnahme in den anderen Städten der Planungsgemeinschaft sind den dortigen Bekanntmachungen und den Internetseiten der Städteregion Ruhr (https://staedteregion.ruhr/gfnp/aenderungsverfahren) zu entnehmen oder bei der Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan in Essen (Tel.: 0201 / 886-1212) zu erfragen.
Auskunft in der Stadt Mülheim an der Ruhr erteilen:
Wolfgang Mohr, Tel. 0208/455-6112, E-Mail: wolfgang.mohr@muelheim-ruhr.de und
Stefanie Lemser, Tel. 0208/455-6139, E-Mail: stefanie.lemser@muelheim-ruhr.de
Stellungnahmen zum Entwurf des Änderungsplans, zur Begründung und zum Umweltbericht können während der Veröffentlichungsfrist bis zum 23.10.2026 (einschließlich) insbesondere elektronisch, bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift
- bei der Stadt Essen, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Lindenallee 10 (Deutschlandhaus), 45121 Essen, E-Mail: geschaeftsstelleGFNP@amt61.essen.de
- bei der Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung: Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite,
- oder bei einer der anderen Planungsstädte abgegeben werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und das Ergebnis mitgeteilt. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen die Einsicht in das Ergebnis bei der Stadt Mülheim an der Ruhr während der Dienststunden ermöglicht wird.
Die Namen der Personen, die eine Stellungnahme abgeben, werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen der Räte, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen nicht aufgeführt, d. h. es erfolgt grundsätzlich eine anonymisierte Wiedergabe der Stellungnahme.
Sofern Sie eine Stellungnahme einreichen, werden die von Ihnen in diesem Rahmen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten bei den Städten der Planungsgemeinschaft der Städteregion Ruhr verarbeitet. Weitere Hinweise über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte erhalten Sie auf der Internetseite der Städteregion Ruhr unter:
https://staedteregion.ruhr/gfnp/aenderungsverfahren
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Mülheim an der Ruhr, den 14.09.2026
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz