Zur Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gehören die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.
Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in der Stadt Mülheim an der Ruhr.
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung der Stadt Mülheim an der Ruhr hat am 07.07.2026 beschlossen:
- die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anregungen und diesbezügliche Stellungnahmen der Verwaltung) zur Kenntnis zu nehmen,
auf der Grundlage des gegenüber dem Vorentwurf überarbeiteten Planentwurfs die Veröffentlichung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB für das Änderungsverfahren 66 MH Brunshofstraße – Flughafen Essen / Mülheim zum GFNP durchzuführen.

Der 2,6 ha umfassende Änderungsbereich befindet sich im Mülheimer Stadtteil Menden-Holthausen, südlich der Brunshofstraße und westlich der Stadtgrenze zu Essen.
Die Städte Essen und Mülheim an der Ruhr möchten angesichts des in beiden Städten vorherrschenden Gewerbeflächenmangels im nordwestlichen Randbereich des Verkehrslandeplatzareals einen attraktiven Gewerbestandort mit besonderer infrastruktureller Ausstattung und Lagegunst entwickeln. Der bestehende Büro- und Gewerbepark am Verkehrslandeplatz Essen/Mülheim soll nach Süden und Westen entsprechend erweitert werden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Die Öffentlichkeit kann innerhalb einer Frist von einem Monat Stellungnahmen zum veröffentlichten Änderungsentwurf abgeben.
Im Rahmen des o.g. Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung (UP) durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt worden.
Neben dem Planentwurf mit Begründung sind umweltbezogene Informationen in Form des Umweltberichtes, von Gutachten, Fachbeiträgen sowie Stellungnahmen verfügbar. Darin sind umweltbezogene Informationen zu folgenden Themen enthalten und werden veröffentlicht:
- Schutzgüter: Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft; Fläche; Boden; Wasser; Luft; Klima; Mensch, Gesundheit, Bevölkerung; Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Kulturelles Erbe; Natura-2000-/ FFH-Gebiete; Risiken durch schwere Unfälle oder Katastrophen; Wechselwirkungen und kumulative Auswirkungen
- Fachliche Einschätzung zur Betroffenheit der Belange des Artenschutzes auf der Basis vorliegender Gutachten; Überprüfung des Vorkommens planungsrelevanter Arten, Konfliktanalyse, Schutz-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen; Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde zu den artenschutzrechtlichen Belangen der GFNP-Änderung 66 MH, Mülheim an der Ruhr, Mai 2026
- Erfassung von Wildbienen- und Grabwespenarten sowie naturschutzfachliche Bewertung des Gebietes, Ableitung von Hinweisen zu Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf Grundlage der Ergebnisse; Faunistische Erfassung von Wildbienen und Grabwespen im Planungsraum am Flughafen Essen/Mülheim, Planungsbüro Fockenberg, Kirchhellen, Februar 2026
- Erfassung der aktuellen Bestandssituation sowie möglicher Vorkommen geschützter Laufkäferarten, als Grundlange für zu erstellende Artenschutzprüfungen und landschaftspflegerische Begleitpläne; Erstellung einer Erfassung von Laufkäferarten für den Gewerbepark am Flughafen Essen/Mülheim, gaiac eco assessment GmbH, Aachen, Januar 2026
- Erfassung der Bestandssituation von Nachtfaltern; Nachtfalteruntersuchung auf dem Flughafen Mülheim / Essen, Diplom Biologe Armin Dahl, Haan, Dezember 2025
- Erfassung der Bestandssituation von Tagfaltern; Bestandsaufnahme der Tagfalter (Diurna) auf dem Gelände des Flughafens Essen / Mülheim an der Lilienthalstraße in Mülheim an der Ruhr von Juni bis September 2025, Diplom-Biologin und Diplom-Ökologin Inge Püschel, Mülheim an der Ruhr, Dezember 2025
- Erfassung der Bestandssituation von Heuschrecken; Bestandsaufnahme der Heuschrecken (Saltatoria) auf dem Gelände des Flughafens Essen / Mülheim an der Lilienthalstraße in Mülheim an der Ruhr von Juni bis September 2025, Diplom-Biologin und Diplom-Ökologin Inge Püschel, Mülheim an der Ruhr, Dezember 2025
- Ermittlung der Verbreitung von Biotopen, Einstufung von Flachlandmähwiesenmit bestimmten Lebensraumtypen; Floristisch-vegetationskundliche Kartierung für den Flughafen Essen/Mülheim, nördliches Teilgebiet, Grünlandkartierung Flughafen Essen/Mülheim, ILP - Integrierte Landschaftsplanung Pieper, Essen, September 2024
- Entwicklung einer nachhaltigen und naturnahen Regenwasserbewirtschaftung unter Berücksichtigung der gesetzlichen wasserwirtschaftlichen Anforderungen und Minimierung der Niederschlagsabflüsse; Entwässerungskonzeption Gewerbepark Flughafen Essen/Mülheim, Hydrotec Essen, Februar 2024
Die Planunterlagen (Entwurf des Änderungsplans, Begründung mit Umweltbericht, Abwägungssynopse) sowie die nach Einschätzung der Gemeinden der Planungsgemeinschaft wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 23.09. bis 23.10.2026 (einschließlich) im Internet veröffentlicht.
Alle zu veröffentlichenden Unterlagen sowie der Inhalt der Bekanntmachung können auf den Internetseiten der Städteregion Ruhr https://staedteregion.ruhr/gfnp/aenderungsverfahren eingesehen werden und sind darüber hinaus über das zentrale Internetportal des Landes https://www.bauleitplanung.nrw.de/?lang=de zugänglich.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen im o.g. Zeitraum öffentlich zur Verfügung gestellt. Sie können in der Stadt Mülheim an der Ruhr an den behördlichen Arbeitstagen wie folgt eingesehen werden:
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung: Technisches Rathaus,
Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite.
Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
montags bis mittwochs: 8.00 Uhr – 15.30 Uhr, donnerstags: 8.00 Uhr – 17.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr - 12.30 Uhr
Die Termine und Orte für die Bereitstellung der Unterlagen zur Einsichtnahme in den anderen Städten der Planungsgemeinschaft sind den dortigen Bekanntmachungen und den Internetseiten der Städteregion Ruhr (https://staedteregion.ruhr/gfnp/aenderungsverfahren) zu entnehmen oder bei der Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan in Essen (Tel.: 0201 / 886-1212) zu erfragen.
Auskunft in der Stadt Mülheim an der Ruhr erteilen:
Wolfgang Mohr, Tel. 0208/455-6112, E-Mail: wolfgang.mohr@muelheim-ruhr.de und
Stefanie Lemser, Tel. 0208/455-6139, E-Mail: stefanie.lemser@muelheim-ruhr.de
Stellungnahmen zum Entwurf des Änderungsplans, zur Begründung und zum Umweltbericht können während der Veröffentlichungsfrist bis zum 23.10.2026 (einschließlich) insbesondere elektronisch, bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift
- bei der Stadt Essen, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Lindenallee 10 (Deutschlandhaus), 45121 Essen, E-Mail: geschaeftsstelleGFNP@amt61.essen.de
- bei der Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung: Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite,
- oder bei einer der anderen Planungsstädte abgegeben werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und das Ergebnis mitgeteilt. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen die Einsicht in das Ergebnis bei der Stadt Mülheim an der Ruhr während der Dienststunden ermöglicht wird.
Die Namen der Personen, die eine Stellungnahme abgeben, werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen der Räte, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen nicht aufgeführt, d. h. es erfolgt grundsätzlich eine anonymisierte Wiedergabe der Stellungnahme.
Sofern Sie eine Stellungnahme einreichen, werden die von Ihnen in diesem Rahmen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten bei den Städten der Planungsgemeinschaft der Städteregion Ruhr verarbeitet. Weitere Hinweise über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte erhalten Sie auf der Internetseite der Städteregion Ruhr unter:
https://staedteregion.ruhr/gfnp/aenderungsverfahren
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Mülheim an der Ruhr, den 14.09.2026
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz