Der an ---- ------- ----- ------- -------- ----------------------- ---- ----- -------- -- --- ----- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 31.08.2026 (Aktenzeichen: 57-15/119614/38) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gem. § 40 Abs. 1 S. 1 SGB II i. v. m. §§ 65, 66 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 10 Abs. 1 S .1 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Pollok eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 31.08.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Pollok
Kategorie
Öffentliche Zustellung
Datum
Montag 31.08.2026 - 12:00
Amtsblatt