Die Ruhefristen der Grabstätten 0243-0248, 0267-0325 sowie 0344-0349 auf dem Reihengräberfeld 12(R) des Heißener Friedhofs sind abgelaufen. Dieser Teil des Gräberfeldes befindet sich im Peripheriebereich und wird nicht zur Wiederbelegung benötigt. Vor Ort wird durch ein Hinweisschild, das ab dem 01.09.2026 auf dem Gräberfeld aufgestellt wird, auf den Ablauf hingewiesen. Die Grabstellen sind bis zum 28.02.2027 abzuräumen.

Nach dem Abräumtermin noch aufstehende Pflanzen und Grabmale können von dem Oberbürgermeister, Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen, nach § 28 (1) der Satzung für die städtischen Friedhöfe Mülheim an der Ruhr vom 20.12.2022 (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 38/2022 für die Stadt Mülheim an der Ruhr , unter Bezugnahme auf § 15 (1) der Satzung vom 19.12.2013 für die Stadt Mülheim an der Ruhr (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr Nr. 37/2013, anderweitig verwendet werden.

Der Oberbürgermeister
Mülheim an der Ruhr, den 01.09.2026
Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen
Im Auftrag
Schwatlo

Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung
Datum
Dienstag 01.09.2026 - 12:00
Amtsblatt