Bekanntmachung
Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A40 zwischen der Anschlussstelle Duisburg Kaiserberg und der Anschlussstelle Mülheim-Dümpten von Bau-km 43+940 bis 50+090 Bau-km (FR Dortmund) und bis 50+120 (FR Venlo); einschließlich Anpassung des Entwässerungssystems von ca. Bau-km 43+760 bis Bau-km 43+940 der A40
auf dem Gebiet
- der Stadt Duisburg
- der Stadt Mülheim
- der Stadt Rhede (Kompensationsmaßnahmen)
Vorhabenträgerin:
Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung Rheinland – Außenstelle Essen
Hatzper Str. 34
45149 Essen
- Anhörungsverfahren -
Die Bezirksregierung Münster führt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das o. a. Bauvorhaben gemäß § 17a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit § 73 Absatz 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) einen Erörterungstermin durch.
Die Erörterung findet vom 28.09.2026 bis zum 30.09.2026 an folgender Adresse statt: Stadthalle Mülheim an der Ruhr – Festsaal –, Theodor-Heuss-Platz 1, 45479 Mülheim an der Ruhr.
Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
Montag, 28.09.2026
09:30 bis 12:30 Uhr Erörterung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
13:15 bis 15:00 Uhr Erörterung von Stellungnahmen der anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen
Dienstag 29.09.2026
09:00 bis 12:30 Uhr Themenbezogene Erörterung von Einwendungen Privater
13:15 bis 16:00 Uhr
1. Planrechtfertigung
2. Umweltplanung (Klima, Naherholung)
3. Verkehrsprognose
4. Immissionen (Lärm und Luft),
5. Baulärm
6. Sonstige allgemeine Belange
Mittwoch, 30.09.2026
09:00 bis 12:30 Uhr Erörterung der Einwendungen Privater, die durch eine geplante Grundstücksinanspruchnahme betroffen sind
Der Zeitbedarf für die Behandlung der einzelnen Tagesordnungspunkte kann nicht abgeschätzt werden. Bei Bedarf ist daher eine Verlängerung der Erörterung an den einzelnen Tagen über 16:00 Uhr bzw. 12:30 Uhr hinaus möglich. Falls erforderlich, wird die Erörterung über den 30.09.2026 hinaus oder an einem späteren Termin fortgesetzt.
In dem Termin werden die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu dem Plan mit denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, den Betroffenen, den Behörden und der Vorhabenträgerin (Autobahn GmbH des Bundes) sachlich erörtert.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Verhandlungsleitung kann Zuhörer:innen, insbesondere Vertreter:innen der Medien zulassen, wenn keine Berechtigte bzw. kein Berechtigter widerspricht. Teilnahmeberechtigt sind nachfolgend genannte Privatpersonen:
- Einwender:innen (Personen, die schriftlich oder zur Niederschrift oder in elektronischer Weise Einwendungen erhoben haben),
- Betroffene (Personen, deren Rechte oder Belange von dem Vorhaben berührt werden) sowie deren
- gesetzliche Vertreter:innen, Bevollmächtigte und Sachbeistände (Bevollmächtigte haben ihre Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben) und
- Vertreter:innen der am Verfahren beteiligten Behörden und Verbände.
Teilnehmende, die keine Einwendungen erhoben haben, haben ihre Betroffenheit beim Einlass plausibel zu erläutern.
Zur Feststellung ihrer Teilnahmeberechtigung werden alle Teilnehmenden gebeten, sich bei der Eingangskontrolle mit einem Personalausweis oder einem vergleichbaren Ausweisdokument entsprechenden auszuweisen.
Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet.
Es wird darauf hingewiesen, dass beim Ausbleiben einer oder eines Beteiligten auch in Abwesenheit dieser Person verhandelt werden kann, dass verspätete oder formunwirksame Einwendungen von der inhaltlichen Erörterung grundsätzlich ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss des Erörterungstermins beendet ist.
Die form- und fristgerecht eingegangenen Einwendungen werden auch dann im weiteren Verfahren berücksichtigt, wenn der/die Einwender:in nicht am Erörterungstermin teilnimmt.
Das Informationsblatt zum Erörterungstermin inklusive detaillierter Tagesordnung ist ab dem 17.09.2026 auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster unter
www.bezreg-muenster.de/verfahren-und-bekanntmachungen/verfahrensuebersichten → Planfeststellung Straße (Stichwort: Erörterungstermin – Ausbau A40) einzusehen und abrufbar. Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren finden Sie unter www.bezreg-muenster.de/datenschutzhinweise-fuer-das-dezernat-25.
Mülheim an der Ruhr, 03.09.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Jansen