Der an ---------------- ----- ------- -------- ------------------------ --- ----- ------ -----------, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 21.09.2023 (Aktenzeichen: 57-15/105282/31) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48,50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
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