Der gegen ---------- ------- ------- -------- ------------- ---- ----- -----------, unter dem Aktenzeichen 32-11.D-LA125 am 16.08.2023 erlassene Kostenbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Kostenbescheid wird hiermit gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit…