Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ------ ------- ---------- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.41/BO-GJ2 am 09.11.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach…