Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1900000420158, für die steuerpflichtige Person --- ---- --- ------- -------- -------- -- ---------------- -- ----- ------ kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist.
Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt.
Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am…