Der gegen ----- --------------------------- ------- -------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/005307405/107 am 04.01.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 04.01.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land…