Der Grundsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1900000163855, für die steuerpflichtige Person -------- -------- ------- -------- -------- -- ------------ --- ----- --------- kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist.
Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt.
Der Bescheid kann von den Betroffenen im…