Frau Esra Katrin Leuschner ist seit dem 15.09.2022 mit ihrer Hauptwohnung im Stadtbezirk 1 gemeldet und hat ihren Wohnsitz damit nicht länger im Stadtbezirk 2. Bei den Kommunalwahlen 2020 war Frau Leuschner in keinem Wahlbezirk des Stadtbezirks 2 als Bewerberin für die Wahl des Rates aufgestellt, sondern in einem Wahlbezirk des Stadtbezirks 3. Somit sind die Voraussetzungen ihrer Wählbarkeit für die Bezirksvertretung 2 nachträglich weggefallen.
Gemäß § 44 Absatz 1 in Verbindung mit § 46a Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) entscheidet die…