Der an ---------------- ---------- ------- -------- ---------------------------- -- -- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 29.04.2024 (Aktenzeichen: 57-15/114705/62) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48, 50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetztes zugestellt…