Der an ---- -------- ----- ------- -------- ------- -- ------------ ------- -- ----- ------ zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 22.05.2024 (Aktenzeichen: 57-21/ 92153/08) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann bei dem…