Hiermit ordne ich allgemein an:
Auf dem Veranstaltungsgelände des Rosenmontagszuges ist das Mitführen von Gläsern und Glasflaschen sowie sonstigen Glasbehältnissen (mit und ohne Inhalt) verboten.
Räumlicher Geltungsbereich:
Dieses Verbot gilt auf dem Weg des Rosenmontagszuges zuzüglich eines parallel zum Zugweg verlaufenden beidseitigen Sicherheitsstreifens von 100 Metern, sowie dem Rathausmarkt. Der Zugverlauf ist der beigefügten Karte zu entnehmen, die Bestandteil dieser Allgemeinverfügung ist.
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