Die an ----- ---------- ------- -------- ------------------- -- ----- -------- -- --- ---- ,unbekannt verzogen, zuzustellende Gebührenbescheide vom 29.05.2024 und 03.06.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/24914/24)
- (Aktenzeichen 37-52.01/13117/24)
konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die…