Der an ---- ------ ------ ------------------ ------- -------- ------- -- ---------------- --- ----- -------- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 18.09.2024 (Aktenzeichen: 57-21/121649/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes…