Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung

Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß  132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an ---- ---------- ------- -- ----------, Aufenthalt derzeit unbekannt, gerichtete Überleitungsanzeige vom 08.09.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des…

Ablauf der Ruhefristen auf dem Reihengräberfeld 13(R) des Friedhofs Dümpten 2

Die Ruhefristen der Grabstätten Nr. 1 – 73 auf dem Reihengräberfeld 13(R) des Friedhofs Dümpten 2 laufen bis zum 09.01.2026 ab. Dieser Teil des Gräberfeldes ist zur Wiederbelegung vorgesehen. Vor Ort wird durch ein Hinweisschild, das ab dem 25.08.2025 auf dem Gräberfeld aufgestellt wird, auf den Ablauf hingewiesen. Die Grabstellen sind bis zum 15.05.2026 abzuräumen.

Nach dem Abräumtermin noch aufstehende Pflanzen und Grabmale können von dem Oberbürgermeister, Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen, nach § 28 (1) der Satzung für die städtischen Friedhöfe Mülheim an der Ruhr…

Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheides

Der an ---- ------ ---- ------- -------- ------- -- --------- ------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 03.11.2025 (Aktenzeichen: 57-21/ 123721/08) kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) in Verbindung mit § 34a SGB II wird hiermit nach § 10 des…

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen --------------------------------- ------- ---------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005326629/30 am 12.11.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 12.11.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das…